WAHLARZT ODER KASSENVERTRAG

1 Minutes|Mai 16, 2020

Wahlärzte und Wahlärztinnen haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und können ihr Honorar frei bestimmen. Ihr Patient muss daher keine E-Card vorweisen und zahlt die Behandlung zunächst selbst. Hinterher kann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden und so ein Teil der Kosten zurückgeholt werden.

Kassen- oder Vertragsärzte und Vertragsgruppenpraxen haben einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Patienten und Patientinnen müssen für Krankenbehandlung nicht extra bezahlen, weil Sie direkt mit der ÖGK abrechnen. Der Schlüssel zur Krankenbehandlung ist die E-Card. Es gibt jedoch Einzelfälle, in denen die Kosten nicht übernommen werden.

Wahlärzte und Wahlärztinnen haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und können ihr Honorar frei bestimmen. Ihr Patient muss daher keine E-Card vorweisen und zahlt die Behandlung zunächst selbst. Hinterher kann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden und so einen Teil der Kosten zurückgeholt werden.