Muss sich nach dem EuGH-Urteil jeder Website-Betreiber mit dem Thema Cookie-Hinweis befassen?
Nach dem Urteil der Richter am Europäischen Gerichtshof (AZ C-673/17, einfach erklärt in dieser Pressemitteilung) ist klar: Mit Cookie-Hinweisen müssen sich alle Website-Betreiber beschäftigen, die auf ihrer Seite mehr bieten als reine Informationen – inzwischen also so gut wie alle. Sobald eine Website beispielsweise ein Youtube-Video zeigt, das Google-Maps-Tool auf der Anfahrts-Seite nutzt, Google Fonts verwendet, die Reichweite mit Google Analytics misst oder einen Online-Shop bereitstellt, setzt sie Cookies ein – und darüber müssen Nutzer laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informiert werden.