Finanzierung einer Ordination

Im Gespräch über die Finanzierung einer Ordination fällt fast immer zuerst das Wort Zinssatz. Das ist nachvollziehbar, weil der Zinssatz die einzige Zahl ist, die sich leicht vergleichen lässt. Es ist trotzdem die falsche Priorität.

Was Gründungen in Schwierigkeiten bringt, sind nicht zehn Basispunkte. Es sind Laufzeiten, die kürzer sind als die Nutzungsdauer der finanzierten Geräte, eine Tilgung, die ab dem ersten Monat in voller Höhe läuft, und ein Kontorahmen, der die Anlaufphase nicht trägt. Diese drei Dinge entscheiden darüber, ob Sie im zweiten Jahr ruhig arbeiten oder jeden Monatsersten nachrechnen.

Die gute Nachricht ist, dass die Struktur einer Finanzierung verhandelbar ist — meist leichter als der Zinssatz. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie wissen, welche Struktur Sie brauchen, und das lässt sich nur aus einem durchgerechneten Plan ableiten.

Das Zinsniveau im September 2026

Für die Einordnung hilft ein Blick auf die Referenzwerte. Der Einlagesatz der EZB liegt seit 16.09.2026 bei 2,50 Prozent, der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,65 Prozent (Beschluss vom 10.09.2026). Am Geldmarkt notierte der Euribor am 18.09.2026 bei 2,620 Prozent für drei Monate, 2,978 Prozent für sechs Monate und 3,343 Prozent für zwölf Monate.

Belastbarer für Ordinationskredite ist die Neugeschäftsstatistik der OeNB. Für Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen bis 1 Mio. EUR wies sie im Juli 2026 einen Durchschnitt von 3,88 Prozent aus, bei einer Zinsbindung über fünf Jahre 3,79 Prozent. Als Orientierung für eine Ordinationsfinanzierung ist damit eine Größenordnung von rund 3,7 bis 3,9 Prozent per anno die sauberste verfügbare Aussage — kein Angebot, sondern ein Marktdurchschnitt, von dem Ihr konkreter Fall nach oben und unten abweichen kann.

Laufzeit und Nutzungsdauer gehören zusammen

Der häufigste strukturelle Fehler ist eine Laufzeit, die kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer des finanzierten Objekts. Dann tilgen Sie ein Gerät ab, das Sie noch fünf Jahre verwenden, und haben in diesen fünf Jahren eine Belastung, der kein Investitionsbedarf gegenübersteht — oder umgekehrt: Sie müssen ersetzen, bevor abbezahlt ist.

InvestitionsartPassende LaufzeitTypische Besicherung
Medizinische Geräte, Betriebsausstattung10 bis 15 JahreSicherungsübereignung der Geräte, ergänzend persönliche Haftung
Adaptierung und Einbauten in MietflächenOrientierung an der gesicherten Mietvertragsdauer, in der Regel im Bereich der GerätefinanzierungKeine verwertbare Sachsicherheit, daher Bonität und persönliche Haftung; teils Garantieinstrumente
Immobilienkauf25 bis 30 JahreHypothek auf der Liegenschaft
Betriebsmittel, Anlaufphase, Vorfinanzierung von Honorarnoten6 Monate bis 5 JahreMeist blanko im Rahmen der Bonität, teils Zession von Honorarforderungen

Die Angaben zur Besicherung beschreiben gängige Bankpraxis, nicht eine Regel — was im Einzelfall verlangt wird, hängt von Bonität, Volumen und Institut ab. Für Einbauten in gemieteten Flächen gilt eine zusätzliche Überlegung: Sie finanzieren etwas, das Ihnen rechtlich nicht dauerhaft gehört. Wie sich das auf die Entscheidung zwischen Miete und Kauf auswirkt, behandelt der Beitrag Ordination mieten oder kaufen.

Drei Bausteine statt eines Kredits

Eine tragfähige Ordinationsfinanzierung besteht in der Regel nicht aus einem Kredit, sondern aus drei Teilen mit unterschiedlicher Funktion. Der Investitionskredit finanziert Adaptierung, Geräte, Einrichtung und IT, mit der Laufzeit, die zur jeweiligen Nutzungsdauer passt. Bei gemischten Investitionen kann eine Aufteilung in zwei Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten sinnvoller sein als eine Mischlaufzeit.

Der Betriebsmittelrahmen deckt die Schwankung zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang. Bei einer Kassenordination liegt zwischen Behandlung und Honorarabrechnung ein Quartal; bei einer Wahlarztordination hängt der Eingang am Zahlungsverhalten der Patientinnen und Patienten. Ein Rahmen, der nur die Differenz eines guten Monats abdeckt, ist zu klein bemessen.

Die Liquiditätsreserve ist der Teil, der am häufigsten fehlt. Sie trägt die Anlaufphase, in der die Auslastung noch nicht dort ist, wo sie hin soll, während Miete samt Umsatzsteuer, Personalkosten, Versicherungen und Ihre Privatentnahmen bereits vollständig anfallen. Diese Reserve gehört in die Finanzierung eingebaut, nicht nachträglich als Überziehung improvisiert. Die Herleitung dafür kommt aus dem Liquiditätsplan, wie ihn der Beitrag zum Businessplan für Ärztinnen und Ärzte beschreibt.

Eigenmittel: eine Frage ohne allgemeingültige Antwort

Zur Eigenmittelquote kursieren Zahlen, die sich nicht belegen lassen. Vermittlerseitig wird gelegentlich damit geworben, dass Ordinationsgründungen zu 100 Prozent fremdfinanziert werden können. Das ist eine Marktaussage aus dem Vertrieb, kein Standard und keine Zusage — sie beschreibt, was in einzelnen Fällen vorgekommen ist, nicht, worauf Sie sich stützen können.

Sinnvoll ist eine andere Betrachtung: Eigenmittel senken nicht in erster Linie den Zinssatz, sie senken die monatliche Belastung und damit das Risiko in der Anlaufphase. Wer Eigenmittel hat, sollte prüfen, ob sie besser in die Investition fließen oder als Reserve liegen bleiben. Die zweite Variante ist häufig die klügere, wird aber selten vorgeschlagen.

Die KIM-Verordnung: ein doppelter Irrtum

Kaum ein Thema wird in Gründungsgesprächen so verlässlich falsch wiedergegeben. Die KIM-Verordnung ist mit 30.06.2025 ausgelaufen. An ihre Stelle trat ein unverbindliches Rundschreiben der FMA vom 26.06.2025 mit Richtwerten von maximal 90 Prozent Beleihung, maximal 40 Prozent Schuldendienstquote und maximal 35 Jahren Laufzeit.

Der erste Irrtum ist, dass die KIM-Verordnung für Ordinationsfinanzierungen gegolten hätte. Sie betraf Wohnimmobilienkredite privater Haushalte. Betriebliche Ordinationsfinanzierungen fielen von vornherein nicht darunter. Der zweite Irrtum ist die Annahme, mit dem Auslaufen sei die Prüfung weggefallen. Banken wenden die Kriterien faktisch weiter an, weil sie sie in ihre internen Richtlinien übernommen haben. Praktisch heißt das: Die Schuldendienstquote wird gerechnet, auch wenn keine Verordnung mehr dazu zwingt. Wer im Gespräch mit dem Auslaufen argumentiert, gewinnt nichts.

Förderungen: die Lage im September 2026

Die aws-Garantien für Investitionen decken bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab und sind bis 31.12.2026 beantragbar. Eine Einschränkung gehört dazu: Freie Berufe werden dort nicht explizit als Zielgruppe genannt. Ob eine Ordinationsfinanzierung im konkreten Fall garantiefähig ist, ist direkt bei der aws zu klären, bevor man damit plant.

Die PVE-Förderung ist für Neugründungen derzeit keine Option mehr. Die Antragsfrist endete am 31.01.2026; gefördert wurden Zuschüsse bis 1,6 Mio. EUR (maximal 50 Prozent) für Typ A und bis 500.000 EUR für Typ B. Stand September 2026 ist keine offene PVE-Gründungsförderschiene bekannt, ein Nachfolgeprogramm ist ungewiss.

Der Gesundheitsreformfonds ist seit 01.01.2026 in Kraft (BGBl. I Nr. 104/2025) und umfasst rund 500 Mio. EUR jährlich bei ÖGK, SVS und BVAEB über die Laufzeit 2026 bis 2030, insgesamt rund 2,5 Mrd. EUR; für 2026 entfallen 310 Mio. EUR auf Versorgung, 80 Mio. auf Prävention und 95 Mio. auf Digitalisierung, dazu je 300 Mio. EUR in den Jahren 2027 und 2028 für den niedergelassenen Bereich. Das ist gesundheitspolitischer Kontext und beschreibt, wohin Mittel fließen — es ist kein Fördertopf, bei dem eine Einzelgründung einen Antrag stellt.

Spezialisierte Institute und die Grenze der Überprüfbarkeit

Für Ärztinnen und Ärzte gibt es Institute mit eigenem Segment: die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank in der Volksbank-Gruppe, das MedKonto der Bank Austria, das Ärztesegment von Erste Bank und Sparkassen, HYPO NOE und BTV. Solche Segmente bringen Erfahrung mit den Besonderheiten des Berufs mit, etwa mit Quartalsabrechnung und nachlaufenden Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist ein realer Vorteil.

Beim Preis endet die Überprüfbarkeit. Keine Bank publiziert Zinssätze für Ordinationskredite. Aussagen über Sonderkonditionen für Ärztinnen und Ärzte sind deshalb nicht überprüfbar — weder bestätigen noch widerlegen lässt sich, ob das Angebot, das Sie erhalten, besser ist als ein anderes, das Sie nicht eingeholt haben. Die einzige belastbare Methode bleibt, mehrere vollständige und vergleichbare Angebote einzuholen.

Die Fehlannahme: drei Angebote einholen und das billigste nehmen

Der Reflex ist verständlich, führt aber in die Irre. Rechnen Sie nach: Ein halber Prozentpunkt auf 300.000 EUR sind rund 1.500 EUR im Jahr. Das ist Geld, aber es ist verkraftbares Geld. Eine Laufzeit, die fünf Jahre zu kurz angesetzt ist, verschiebt dagegen mehrere zehntausend Euro Tilgung in genau jene Jahre, in denen die Ordination noch nicht trägt. Eine fehlende Reserve kostet im Zweifel die Existenz der Ordination.

Vergleichbar sind Angebote außerdem nur, wenn Sie dieselben Parameter vorgeben: gleiche Summe, gleiche Laufzeit, gleiche Zinsbindung, gleiche tilgungsfreie Zeit, gleicher Betriebsmittelrahmen. Sobald diese Parameter variieren, vergleichen Sie Effektivzinssätze, die nicht dasselbe Produkt beschreiben. Ein Angebot mit kürzerer Laufzeit sieht im Zinssatz oft besser aus und ist im Cashflow deutlich schlechter.

Wer finanziert, verkauft

Ein Punkt, der selten offen angesprochen wird: Die Beratung zur Finanzierung kommt in den meisten Fällen von jemandem, der an der Finanzierung verdient. Eine Bank verdient an der Marge, ein Vermittler an der Provision, ein Geräteanbieter am Leasingvertrag. Das ist nicht unanständig und auch nicht verboten — es ist einfach das Geschäftsmodell, und es bestimmt, welche Varianten vorgeschlagen werden und welche nicht.

Die Variante, die typischerweise nicht vorgeschlagen wird, ist die kleinere Investition. Wer an der Summe verdient, hat keinen Anlass, sie zu senken. Unabhängige Beratung wird anders bezahlt, nämlich über ein Fixhonorar ohne Beteiligung am Abschluss. Woran sich das im Einzelfall erkennen lässt, behandelt der Beitrag Woran man unabhängige Beratung erkennt. Die schlichteste Prüffrage lautet: Wer bezahlt die Person, die mir gerade rät?

Häufige Fragen zur Finanzierung einer Ordination

Mit welchem Zinssatz ist derzeit zu rechnen?

Die OeNB-Neugeschäftsstatistik für Juli 2026 weist für Unternehmenskredite bis 1 Mio. EUR 3,88 Prozent aus, bei Zinsbindung über fünf Jahre 3,79 Prozent. Als Größenordnung für eine Ordinationsfinanzierung sind damit rund 3,7 bis 3,9 Prozent per anno anzusetzen. Der konkrete Satz hängt von Bonität, Besicherung und Laufzeit ab.

Gilt die KIM-Verordnung für meine Ordinationsfinanzierung?

Nein, und sie galt auch nie. Die KIM-Verordnung betraf Wohnimmobilienkredite privater Haushalte und ist überdies mit 30.06.2025 ausgelaufen. Ihre Kriterien werden von Banken aber faktisch weiter angewendet, weshalb Beleihungsgrenze und Schuldendienstquote auch bei betrieblichen Finanzierungen geprüft werden.

Gibt es eine Förderung für die Gründung einer Ordination?

Für Einzelgründungen ist die Lage dünn. Die PVE-Förderung lief mit Antragsfrist 31.01.2026 aus, ein Nachfolgeprogramm ist Stand September 2026 nicht bekannt. aws-Garantien mit einer Quote bis 80 Prozent sind bis 31.12.2026 beantragbar, nennen freie Berufe aber nicht ausdrücklich als Zielgruppe — das ist im Einzelfall bei der aws zu klären.

Wie hoch sollte die Liquiditätsreserve sein?

Eine pauschale Zahl wäre eine Scheinsicherheit. Die Reserve leitet sich aus Ihrem Liquiditätsplan ab: Sie muss die Differenz zwischen Auszahlungen und Einzahlungen über die gesamte Anlaufphase decken, zuzüglich eines Puffers für einen verzögerten Verlauf. Wer keinen monatlichen Liquiditätsplan hat, kann die Reserve nicht sinnvoll bemessen.

Lohnt sich eine Bank mit eigenem Ärztesegment?

Für das Verständnis der Zahlungsströme einer Ordination ist Branchenerfahrung ein Vorteil. Beim Preis lässt sich der Vorteil nicht überprüfen, weil keine Bank Ordinationskonditionen publiziert. Vergleichen Sie deshalb vollständige Angebote mit identischen Parametern statt Werbeaussagen.

Investitionskredit oder Leasing für medizinische Geräte?

Beides ist möglich, und die Entscheidung hängt an Laufzeit, Liquiditätswirkung und steuerlicher Behandlung. Für medizinische Geräte über 10.000 EUR ist eine degressive Abschreibung von 30 Prozent vorgesehen, für geringwertige Wirtschaftsgüter unter 1.000 EUR eine Sofortabschreibung. Was im konkreten Fall günstiger ist, ist mit Steuerberatung zu klären.

Der nächste Schritt

Bevor Sie das erste Bankgespräch führen, sollten drei Dinge auf dem Tisch liegen: ein monatlicher Liquiditätsplan über mindestens drei Jahre, eine Aufteilung der Investition nach Nutzungsdauern, und eine Zahl für die Reserve, die Sie begründen können. Mit diesen drei Unterlagen verhandeln Sie über Struktur. Ohne sie verhandeln Sie über den Zinssatz, und das ist die kleinere Summe.

Eine unabhängige Prüfung dieser Unterlagen vor dem Termin bietet der Gründungs-Check. Den größeren Zusammenhang zwischen Standortentscheidung, Investitionshöhe und Tragfähigkeit beschreibt die Seite Standort und Wirtschaftlichkeit; einen Überblick über den gesamten Ablauf gibt Praxisgründung für Ärztinnen und Ärzte.