Kassenordination oder Wahlarztpraxis
Die Entscheidung zwischen Kassenordination und Wahlarztpraxis wird in Gesprächen unter Kolleginnen und Kollegen meist als Frage nach dem Lebensstil verhandelt: mehr Zeit pro Patient gegen mehr Sicherheit, weniger Bürokratie gegen planbares Einkommen. Das ist verständlich, aber es beschreibt das Problem falsch. Sie treffen hier keine Geschmacksentscheidung, sondern rechnen ein Geschäftsmodell durch.
Die Rechnung hat drei Variablen. Erstens den Zugang: Bekommen Sie überhaupt eine Planstelle, und wenn ja, wann und wo? Zweitens das Erlösmodell: Auf der einen Seite eine Fallpauschale mit Degression und Limitierungen, auf der anderen Seite freie Honorargestaltung bei fremdbestimmter Zahlungsbereitschaft. Drittens das Auslastungsrisiko, also die Frage, wie viele Monate Sie ohne tragfähige Frequenz durchhalten müssen und können.
Wer diese drei Variablen nicht getrennt betrachtet, landet regelmäßig bei einer Entscheidung, die sich erst im dritten Jahr als teuer herausstellt.
Variable eins: Zugang. Für viele ist die Wahl gar keine
Kassenplanstellen entstehen nicht durch Bedarf, sondern durch den Regionalen Strukturplan Gesundheit. Ausgeschrieben werden sie von den Landesärztekammern, vergeben nach einem Punktesystem aus Berufserfahrung, fachlicher Qualifikation und Wartezeit ab Eintragung in die Interessentenliste. Die Punktekataloge unterscheiden sich je Bundesland, eine bundesweit einheitliche Systematik gibt es nicht – so wenig, wie es einen bundesweit einheitlichen Ärzte-Gesamtvertrag gibt. Die Gesamtverträge nach den §§ 341 bis 343 ASVG werden zwischen der ÖGK und den neun Landesärztekammern jeweils einzeln geschlossen.
Der ÖGK-Planstellenmonitor weist zum Stichtag 01.08.2026 rund 10.300 Planstellen österreichweit aus, davon über 97 Prozent besetzt. Offen waren 94 Stellen in der Allgemeinmedizin, 92 im Facharztbereich und 242 in der Zahnmedizin. Die schwächsten Besetzungsquoten hatten Kieferorthopädie mit 90,3 Prozent, Dermatologie mit 90,8 Prozent und Gynäkologie mit 92,4 Prozent.
Für Wien ist der entscheidende Satz ein anderer: In Wien und in Kärnten gab es zu diesem Stichtag keine offenen Planstellen in der Allgemeinmedizin. Wenn Sie Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner in Wien sind und jetzt gründen wollen, dann ist die Frage Kasse oder Wahlarzt für den Moment entschieden – nicht von Ihnen. Die realistische Option heißt Wahlarztordination, gegebenenfalls mit Eintragung in die Interessentenliste und mittelfristiger Perspektive auf eine Nachbesetzung.
Eine Einordnung gehört dazu: Planstellen werden in Bruchteilen gezählt, etwa 79,5 Stellen für ein Fach in einer Region, und der RSG-Stellenplan ist selbst der Maßstab für die Besetzungsquote. Eine Besetzung von 97 Prozent sagt deshalb wenig über die tatsächlich gefühlte Versorgungslage aus. Sie sagt nur, dass der Plan erfüllt ist.
Variable zwei: Das Kassen-Erlösmodell und sein eingebauter Deckel
Der Kassenvertrag ist ein Mischsystem. Es gibt eine Fallpauschale je Patient und Quartal, ausgelöst durch die erste e-card-Steckung, dazu abrechenbare Einzelleistungen. Als Wiener Beispiel für die Allgemeinmedizin, Tarif ab 01.01.2024: Die Fallpauschale beträgt 27,970 Punkte bei einem Punktwert von 0,737 EUR, also rund 20,60 EUR je Patient und Quartal. Der Hausarztzuschlag nach Position 17 liegt bei 23,672 Punkten. Hausbesuche nach Position 58 sind auf maximal 30 Prozent der Fälle nach Position 3 limitiert. Diese Werte gelten für Wien; jedes Bundesland hat seinen eigenen Tarifkatalog.
Zwei Mechanismen begrenzen die Erlösseite systematisch. Limitierungen sind mengenmäßige Deckel einzelner Positionen – eine Leistung ist ab einer bestimmten Häufigkeit schlicht nicht mehr abrechenbar. Degression bedeutet sinkende Vergütung je Fall ab definierten Fallzahl-Schwellen. Mehr Patientinnen und Patienten bringen also nicht proportional mehr Erlös. Wer im Kassenmodell wachsen will, stößt an eine Grenze, die nicht durch die eigene Arbeitskraft gesetzt ist.
Auf der Habenseite steht Planbarkeit. Die Honorarvereinbarung zwischen ÖGK und Ärztekammer brachte rückwirkend ab 01.01.2025 ein Plus von 3,5 Prozent und ab 01.01.2026 weitere 2,3 Prozent. Die Durchschnittserlöse je Kassenplanstelle lagen 2024 über alle Träger bei rund 476.000 EUR in der Allgemeinmedizin und rund 696.000 EUR im Facharztbereich. Diese Zahlen werden regelmäßig falsch gelesen, deshalb ausdrücklich: Das ist Umsatz, nicht Gewinn. Davon gehen Miete, Personal, Geräte, Software, Versicherungen, SVS-Beiträge und Wohlfahrtsfonds ab, bevor überhaupt von Einkommen die Rede sein kann.
Dem Kassenvertrag stehen Pflichten gegenüber. Am Beispiel Oberösterreich: mindestens 20 Wochenstunden, verteilt auf fünf Werktage, mit verpflichtender Abend- oder Nachmittagsordination, Nebenbeschäftigung maximal 18 Stunden pro Woche. Und ein Punkt, der bei Unzufriedenheit oft übersehen wird: Die Kündigung eines Einzelvertrags mit einer Kasse kündigt alle Kassenverträge. Sie können nicht selektiv aussteigen.
Variable zwei, andere Seite: Wahlarzthonorare und die 80-Prozent-Illusion
Als Wahlärztin oder Wahlarzt gestalten Sie Ihre Honorare frei. Der Wahlarzt-Kosten-Report 2026 (AVERS/krankenversichern.at, 1.590 Datensätze, Erhebung November 2025 bis Februar 2026) weist folgende Durchschnittshonorare für die Erstordination aus:
| Fach | Durchschnittshonorar Erstordination |
|---|---|
| Radiologie | 268 EUR |
| Urologie | 237 EUR |
| Kardiologie | 211 EUR |
| Psychiatrie | 206 EUR |
| Pulmologie | 203 EUR |
| Gynäkologie | 202 EUR |
| Innere Medizin | 181 EUR |
| Orthopädie | 178 EUR |
| Neurologie | 177 EUR |
| Dermatologie | 149 EUR |
| Allgemeinmedizin | 108 EUR |
Wien und Niederösterreich liegen dabei über dem oberösterreichischen Niveau. Diese Zahlen sind Durchschnitte aus einer Erhebung, keine Tarifempfehlung – die Streuung innerhalb eines Faches ist erheblich.
Entscheidend für Ihre Preissetzung ist aber nicht Ihre Kostenrechnung, sondern die Zahlungsbereitschaft Ihrer Patientinnen und Patienten. Und die hängt an einem Missverständnis, das Sie kennen müssen: Die ÖGK erstattet 80 Prozent jenes Betrags, den die Kasse einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte – nicht 80 Prozent Ihrer Honorarnote. Nie mehr als der tatsächlich bezahlte Betrag. Die BVAEB erstattet 90 Prozent, die KFA 100 Prozent, Betriebskrankenkassen wie die ÖGK. Vorsorge- und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden zu 100 Prozent ersetzt.
Laut Wahlarzt-Kosten-Report 2026 liegt die effektive Erstattung gemessen an der realen Rechnung oft bei nur 10 bis 20 Prozent. Das ist der Satz, der Patientinnen und Patienten überrascht, und es ist der eigentliche Preisdruck auf Wahlarzthonorare. In Wien kommt eine Pauschalregel hinzu: Ohne Überweisung werden die ersten zwei Quartalskonsultationen mit je 6,00 EUR vergütet, die dritte mit 2,99 EUR bei Fachärzten beziehungsweise 5,36 EUR in der Allgemeinmedizin, erst ab der vierten greifen die 80 Prozent. Die Einreichfrist beträgt 42 Monate; die Erstattung entfällt, wenn im selben Quartal im selben Fach zusätzlich ein Vertragsarzt konsultiert wurde.
Ihr Honorar ist damit faktisch fast vollständig privat finanziert. Das ist keine Warnung, sondern eine Rahmenbedingung für die Standort- und Zielgruppenfrage, die Sie vor der Gründung beantworten müssen. Wie man sie methodisch angeht, beschreibt unser Beitrag zur Standortanalyse Schritt für Schritt.
Die Fehlannahme: Wahlarzt ist die freiere und damit bessere Variante
Freiheit in der Honorargestaltung ist ein realer Vorteil – aber nur für die Ordination, die ausgelastet ist. Ein frei kalkulierter Preis auf einem leeren Terminkalender ergibt null Euro. Der Kassenarzt hat mit der Quartalspauschale einen Sockel, der mit dem ersten Tag existiert, weil die Patientinnen und Patienten über die Versorgungsstruktur zugeteilt werden. Die Wahlarztordination muss diesen Sockel erst aufbauen, und zwar gegen Wettbewerb.
Die Strukturzahlen zeigen, wie viel Wettbewerb dazugekommen ist. Nach Zahlen von krankenversichern.at auf ÖÄK-Basis – Sekundärquelle, als Größenordnung zu lesen – stieg die Zahl der Wahlärztinnen und Wahlärzte von 4.768 im Jahr 2000 auf 11.802 in 2024/25, während die Kassenärzte von 8.203 auf 8.236 praktisch unverändert blieben. In Wien nahmen die Wahlärzte zwischen 2010 und 2024 um rund 40 Prozent zu, die Kassenärzte um etwa 11 Prozent ab. Zum 31.12.2025 verzeichnete die ÖÄK 53.353 Mitglieder; die Ärztedichte reicht von 4,68 je 1.000 Einwohner in Oberösterreich bis 7,33 in Wien.
Der belastbarste Einkommensvergleich stammt vom IHS im Auftrag des Dachverbands und hat den Datenstand 2019. Er weist ein Median-Jahreseinkommen von 178.128 EUR für Kassenärzte und 93.147 EUR für Wahlärzte aus, jeweils nach Betriebskosten und Sozialversicherung, vor Steuern. Die Zahl ist alt, sie ist die aktuellste belastbare Erhebung, und sie kehrt das verbreitete Bild um. Der Median sagt außerdem nichts über die Spitze: Es gibt sehr erfolgreiche Wahlarztordinationen. Sie sind nur nicht der Normalfall.
Variable drei: Auslastungsrisiko und Zeit bis zur Tragfähigkeit
Die dritte Variable ist die, die in Businessplänen am häufigsten zu optimistisch angesetzt wird. Eine Kassenordination erreicht Tragfähigkeit typischerweise schnell, weil der Zustrom strukturell vorhanden ist. Eine Wahlarztordination braucht Zeit, in der die Fixkosten bereits vollständig laufen – Miete, Personal, Software, e-card-Anschluss, Versicherung. Wie hoch diese Last ausfällt, rechnen wir im Beitrag Was kostet eine Wahlarztordination in Wien im Detail durch.
Praktisch heißt das: Die Entscheidung für den Wahlarztweg ist eine Entscheidung über Ihre Liquiditätsreserve, nicht über Ihre Terminlänge. Wer 18 Monate Anlaufphase nicht finanzieren kann, sollte entweder den Start verschieben, mit reduzierter Fläche beginnen oder eine Anstellung parallel halten. Das ist unbequem, aber es ist billiger als eine Schließung im zweiten Jahr. Eine strukturierte Herangehensweise an diese Fragen finden Sie in unserer Übersicht zur Praxisgründung für Ärztinnen und Ärzte.
Was die Entscheidung tatsächlich strukturiert
Ordnen Sie die drei Variablen in dieser Reihenfolge. Zugang: Gibt es in Ihrem Fach und Ihrer Region eine Planstelle, und wie stehen Ihre Punkte? Erlösmodell: Rechnen Sie beide Varianten mit realistischen Fallzahlen, nicht mit Durchschnittserlösen aus der Statistik. Auslastungsrisiko: Wie viele Monate Fixkosten können Sie ohne Erlöse tragen?
Die Frage nach der Zahlungsbereitschaft Ihrer Zielgruppe und nach Ihrer Sichtbarkeit im Einzugsgebiet ist dabei kein Marketingthema am Ende, sondern Teil der Erlösprognose. Wer dazu arbeitet, findet Ansatzpunkte unter Positionierung und Praxismarketing sowie in unserer Darstellung von Standort und Wirtschaftlichkeit.
Häufige Fragen zu Kassenordination und Wahlarztpraxis
Bekomme ich als Allgemeinmedizinerin in Wien aktuell eine Kassenplanstelle?
Zum Stichtag 01.08.2026 waren laut ÖGK-Planstellenmonitor in Wien keine Planstellen der Allgemeinmedizin offen. Eine Bewerbung setzt also eine Ausschreibung nach Freiwerden voraus. Sinnvoll ist die frühzeitige Eintragung in die Interessentenliste, weil die Wartezeit ab Eintragung Punkte im Vergabeverfahren bringt.
Erstattet die ÖGK wirklich 80 Prozent meiner Honorarnote?
Nein. Die ÖGK erstattet 80 Prozent des Betrags, den sie einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte, und nie mehr als den tatsächlich bezahlten Betrag. Gemessen an der realen Rechnung liegt die effektive Erstattung laut Wahlarzt-Kosten-Report 2026 oft nur bei 10 bis 20 Prozent.
Verdienen Kassenärzte tatsächlich mehr als Wahlärzte?
Die aktuellste belastbare Erhebung ist der IHS-Einkommensvergleich im Auftrag des Dachverbands mit Datenstand 2019. Er weist ein Median-Jahreseinkommen von 178.128 EUR für Kassenärzte und 93.147 EUR für Wahlärzte aus, jeweils nach Betriebskosten und Sozialversicherung, vor Steuern. Der Median beschreibt die Mitte, nicht die erfolgreichen Einzelfälle am oberen Rand.
Bedeuten 476.000 EUR Durchschnittserlös je Planstelle ein entsprechendes Einkommen?
Nein, das ist Umsatz, nicht Gewinn. Die Durchschnittserlöse je Kassenplanstelle 2024 über alle Träger lagen bei rund 476.000 EUR in der Allgemeinmedizin und rund 696.000 EUR im Facharztbereich. Davon sind sämtliche Betriebskosten, Personalkosten, Sozialversicherung und Wohlfahrtsfondsbeiträge zu tragen.
Kann ich einen einzelnen Kassenvertrag kündigen und die anderen behalten?
Nein. Die Kündigung eines Einzelvertrags mit einer Kasse kündigt alle Kassenverträge. Ein selektiver Ausstieg aus einzelnen Trägern ist nicht vorgesehen, was die Entscheidung zu einer Alles-oder-nichts-Frage macht.
Kann ich später von der Wahlarztordination in eine Kassenordination wechseln?
Das ist möglich, hängt aber von der Ausschreibung einer Planstelle in Ihrem Fach und Ihrer Region ab sowie von Ihrer Punktezahl im jeweiligen Landeskatalog. Weil die Wartezeit ab Eintragung in die Interessentenliste Punkte bringt, sollten Sie sich unabhängig vom aktuellen Gründungsweg früh eintragen lassen.
Der nächste Schritt
Bevor Sie sich festlegen, brauchen Sie drei Zahlen: die realistische Fallzahl in Ihrem Einzugsgebiet, Ihre monatliche Fixkostenlast und die Zahl der Monate, die Sie ohne Tragfähigkeit finanzieren können. Erst danach ist die Frage Kasse oder Wahlarzt entscheidbar, und in vielen Fällen entscheidet sie sich ohnehin über die Verfügbarkeit einer Planstelle.
Wenn Sie diese Rechnung strukturiert aufsetzen wollen, ist der Gründungs-Check der geeignete Einstieg. Für konkrete Fragen zu Ihrem Fach und Ihrer Region erreichen Sie uns über das Kontaktformular. Steuerliche und vertragsrechtliche Details sind im Einzelfall mit Steuerberatung und Ärztekammer zu klären.

