Richtiger Zeitpunkt für eine Ordinationsgründung
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt wird meist als Frage nach der Marktlage gestellt: Sind die Zinsen günstig, ist die Konkurrenz gerade dünn, kommt noch eine Förderschiene? Auf dieser Ebene gibt es keine brauchbare Antwort. Zinsen bewegen sich, Förderprogramme laufen aus – die PVE-Antragsfrist endete am 31.01.2026, und mit Stand September 2026 ist keine offene Gründungsförderschiene bekannt –, und die Wettbewerbssituation ändert sich langsamer, als jede Gründungsentscheidung dauert.
Was es gibt, ist eine richtige Reihenfolge. Und die drehen die meisten um. Sie beginnen mit dem Bankgespräch, weil Finanzierung als der schwierige Teil gilt, und stellen erst danach fest, dass die Bank ohne Standort und Kalkulation nichts entscheiden kann. Oder sie denken an die Interessentenliste, wenn der Gründungswunsch konkret wird – und haben damit Jahre an Wartezeitpunkten verschenkt.
Dieser Beitrag ordnet die Schritte nach Abhängigkeit und Vorlaufzeit. Am Ende steht eine Rückwärts-Zeitleiste, die vom Eröffnungstag 18 Monate zurückrechnet.
Die Grundvoraussetzung: ius practicandi und Ärzteliste
Ohne ius practicandi und ohne Eintragung in die Ärzteliste gibt es keine selbständige Berufsausübung. Das ist trivial, hat aber eine praktische Folge für die Zeitplanung: Alle weiteren Schritte – Berufshaftpflicht, Ordinationseröffnungsanzeige, Kassenbewerbung – setzen darauf auf. Wer den Abschluss der Ausbildung noch vor sich hat, plant den Gründungszeitpunkt von diesem Datum aus, nicht vom Wunschtermin.
Eine Erleichterung gegenüber anderen Selbständigen gibt es dabei: Die Gewerbeordnung gilt für Ärztinnen und Ärzte nicht (§ 2 Abs 1 Z 11 GewO). Keine Gewerbeanmeldung, keine GISA-Eintragung, keine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung. Für eine reine Wahlarztordination ist überhaupt keine behördliche Bewilligung nötig, die Meldung an die Kammer genügt. Anders liegt es, sobald Sie gewerbliche Nebenleistungen anbieten – Kosmetik oder Produkthandel fallen sehr wohl unter die Gewerbeordnung.
Der Hebel, der Jahre wert ist: die Interessentenliste
Kassenplanstellen werden nach einem Punktesystem vergeben, das Berufserfahrung, fachliche Qualifikation und Wartezeit ab Eintragung in die Interessentenliste bewertet. Die Punktekataloge unterscheiden sich je Bundesland, das Grundprinzip nicht: Wartezeit ist ein Faktor, den Sie nur durch frühes Handeln beeinflussen können – und nur einmal.
Damit ist die Eintragung in die Interessentenliste der wichtigste einzelne Hebel im gesamten Zeitplan. Wer erst mit dem konkreten Gründungswunsch daran denkt, tritt gegen Bewerberinnen und Bewerber an, die vor fünf Jahren eingetragen wurden. Die Eintragung kostet nichts an Festlegung: Sie verpflichtet Sie zu nichts, und sie läuft parallel zu jeder Anstellung.
Das gilt auch dann, wenn Sie zunächst als Wahlärztin oder Wahlarzt starten wollen. In Wien und Kärnten waren zum Stichtag 01.08.2026 keine Planstellen der Allgemeinmedizin offen; österreichweit waren von rund 10.300 Planstellen über 97 Prozent besetzt. Die Perspektive auf eine Kassenstelle ist damit eine mittelfristige, und genau deshalb zählt die Wartezeit. Welche der beiden Varianten wirtschaftlich zu Ihnen passt, behandelt der Beitrag Kassenordination oder Wahlarztpraxis.
Die Reihenfolge der Formalitäten und ihre harten Fristen
Die formale Abfolge einer Ordinationsgründung ist überschaubar, aber sie ist nicht beliebig sortierbar:
- ius practicandi und Eintragung in die Ärzteliste
- Berufshaftpflichtversicherung nach § 52d ÄrzteG, Mindestversicherungssumme 2 Mio. EUR je Versicherungsfall, Jahreshöchstgrenze das Dreifache bei der Einzelordination
- Ordinationseröffnungsanzeige an die Landesärztekammer
- optional die Bewerbung um eine Kassenplanstelle
- Finanzamt: Formular Verf 24 binnen einem Monat – ein Versäumnis kann mit bis zu 5.000 EUR geahndet werden
- Anmeldung bei der SVS
- IT-Sicherheitskonzept über die Selbstevaluierung der Kammer
- Prüfungen nach der Medizinproduktebetreiberverordnung
Die einzige wirklich harte Frist in dieser Liste ist die Meldung ans Finanzamt. Sie ist auch die, die im Eröffnungstrubel am ehesten untergeht, weil sie nach dem gefühlten Höhepunkt kommt. Setzen Sie sich dafür eine Erinnerung, bevor Sie aufsperren.
Ein baurechtlicher Punkt gehört früh geklärt, weil er den gesamten Zeitplan kippen kann: Nach der Wiener Bauordnung ist eine Ordination in einer Wohnung ohne gesonderte Baubewilligung zulässig, solange die Wohnung auch zu Wohnzwecken genutzt wird. Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung ist eine Baubewilligung wegen Änderung des Verwendungszwecks erforderlich. Grundlage ist ein Merkblatt der Wiener Baupolizei mit Stand 2019; der konkrete Fall gehört vor der Mietvertragsunterschrift geprüft. Dazu kommen Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz mit Zumutbarkeitsprüfung und die Arbeitsstättenverordnung.
Vorlaufzeiten bestimmen den Zeitplan, nicht Ihre Entschlossenheit
Drei Vorlaufzeiten setzen den Takt, und keine davon lässt sich durch Engagement verkürzen.
Umbau. Die Projektdauer für eine Einzelordination beträgt 3 bis 6 Monate, bei einem Ärztezentrum rund ein Jahr Planung plus 14 bis 16 Monate Bauzeit. Davor liegt die Standortsuche, die realistisch ebenfalls Monate braucht. Wie man dabei systematisch vorgeht, beschreibt der Beitrag Standortanalyse Schritt für Schritt.
e-card-Installation. Für die technische Installation des e-card-Anschlusses sind bis zu 12 Wochen anzusetzen. Seit 01.01.2026 ist das e-card-System auch für Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtend, ebenso ELGA-Befunde lesen und einstellen, e-Medikation und e-Impfpass; seit 01.07.2026 kommt AMBCO dazu. Ausnahmen bestehen unter anderem bei weniger als 300 verschiedenen Patientinnen und Patienten pro Jahr. Ein Anschluss, der erst nach der Eröffnung fertig wird, ist kein Detail, sondern ein Betriebshindernis.
Personal. Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz umfasst nach dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz mindestens 650 Stunden, davon 120 Stunden Basismodul, mindestens die Hälfte Praxis. In Wien kostet der Kurs der Ärztekammer 3.950 EUR und endet mit einer kommissionellen Prüfung vor der Landessanitätsdirektion. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein aufrechtes Dienstverhältnis als Ordinationsassistenz in Ausbildung. Und: Der nächste Kurs startet erst im Frühjahr 2027.
Das ist der Planungspunkt, der am häufigsten unterschätzt wird. Wer keine fertig ausgebildete Kraft findet, muss jemanden einstellen und über einen längeren Zeitraum mitfinanzieren, bevor der volle Tätigkeitsumfang – venöse Blutabnahme bei Erwachsenen, Point-of-Care-Testung, Vorbereitung von Injektionen und Instrumenten, Ordinationshygiene inklusive Sterilisation – überhaupt erbracht werden darf. Der Kurs zur administrativen Arzthelferin (ÄK Wien, 350 EUR) ist kein Ersatz: Das ist kein anerkannter Gesundheitsberuf, invasive Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die AMS-Mangelberufsliste 2026 umfasst über 100 Berufe und damit den höchsten Stand seit Bestehen, Gesundheitsberufe prominent darunter. Mehr dazu im Beitrag Mitarbeitende gewinnen und halten.
Die Rückwärts-Zeitleiste: 18 Monate bis zur Eröffnung
Die folgende Leiste rechnet von der Eröffnung zurück. Sie gilt für eine Einzelordination mit Umbau im Bestand in Wien; ein Ärztezentrum braucht deutlich länger.
| Zeitpunkt | Schritt | Warum dann |
|---|---|---|
| so früh wie möglich, unabhängig vom Plan | Eintragung in die Interessentenliste | Wartezeit bringt Punkte im Vergabeverfahren |
| Monat −18 | Konzept, Fach- und Zielgruppenentscheidung, grobe Erlös- und Kostenrechnung | Grundlage für alles Weitere |
| Monat −15 | Standortsuche, Einzugsgebietsanalyse, Flächenbedarf je Fach festlegen | Suche dauert Monate, Auswahl ist begrenzt |
| Monat −12 | Fläche gefunden, Bau- und Mietrecht prüfen, Kalkulation verdichten | Baubewilligungsfrage vor Vertragsunterschrift klären |
| Monat −11 | Bankgespräch mit Standort, Kalkulation und Planzahlen | Die Bank finanziert eine Standortentscheidung, keine Absicht |
| Monat −10 | Mietvertrag, Planungsauftrag | Planungsdauer bestimmt den Bauauftakt |
| Monat −9 bis −4 | Umbau und Ausstattung | Einzelordination 3 bis 6 Monate |
| Monat −6 | Personalsuche starten, bei Ausbildungsbedarf Kursrhythmus prüfen | nächster Wiener Kurs Ordinationsassistenz erst Frühjahr 2027 |
| Monat −4 | e-card-Anschluss beauftragen, Ordinationssoftware auswählen | Installation bis zu 12 Wochen |
| Monat −3 | Berufshaftpflicht abschließen, Ordinationseröffnungsanzeige an die Kammer | Pflicht nach § 52d ÄrzteG, Meldung vor Aufnahme |
| Monat −2 | Website, Auftritt, Terminsystem, Auftragsverarbeiterverträge | Sichtbarkeit braucht Vorlauf vor dem ersten Tag |
| Monat −1 | IT-Sicherheitskonzept, MPBV-Prüfungen, Probebetrieb | vor Patientenkontakt abzuschließen |
| Monat 0 | Eröffnung | |
| Monat +1 | Formular Verf 24 an das Finanzamt, SVS-Anmeldung | Frist ein Monat, Versäumnis bis 5.000 EUR |
Was sich 2026 verschoben hat: das neue Sonderfach
Seit 01.06.2026 gibt es das Sonderfach Allgemein- und Familienmedizin. Die Gesamtdauer beträgt fünf Jahre: 9 Monate Basisausbildung, 33 Monate Grundausbildung, 18 Monate Schwerpunktausbildung. Für den Übergang gilt eine Regelung bis 31.05.2030.
Entscheidend für den Zeitpunkt der eigenen Niederlassung ist die Verlagerung in den niedergelassenen Bereich: Sechs Monate der Grundausbildung müssen in einer anerkannten Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis oder einem Lehrambulatorium absolviert werden, die gesamte Schwerpunktausbildung ebenfalls im niedergelassenen Bereich. Für den Nachwuchs bedeutet das eine längere und stärker ambulant geprägte Ausbildungsphase, die den frühestmöglichen Gründungszeitpunkt nach hinten verschiebt.
Für bestehende Ordinationen bedeutet es das Gegenteil: Der Bedarf an anerkannten Lehrpraxen steigt deutlich. Das ist eine Einnahmenquelle und vor allem ein Rekrutierungsweg – wer Ausbildungsassistentinnen und -assistenten im eigenen Haus kennenlernt, hat bei späterer Nachbesetzung oder Partnerschaft einen Vorsprung, den keine Stellenanzeige ersetzt. Wie sich das in die weitere Entwicklung einer Ordination einfügt, behandeln wir unter Praxisentwicklung.
Die Fehlannahme: Ich kläre zuerst die Finanzierung
Dieser Reflex ist nachvollziehbar. Die Finanzierung wirkt wie die größte Unsicherheit, also will man sie zuerst beseitigen. Nur funktioniert das Gespräch so nicht.
Eine Bank finanziert eine Standortentscheidung, keine Absicht. Sie braucht die konkrete Fläche, die Miethöhe, die Investitionssumme, eine Erlösprognose mit nachvollziehbaren Fallzahlen und eine Fixkostenrechnung. Ohne diese Unterlagen bekommen Sie kein Nein, sondern etwas Schlechteres: ein unverbindliches Gespräch ohne Ergebnis, nach dem Sie glauben, die Finanzierung sei geklärt.
Die Rahmendaten helfen Ihnen dabei wenig weiter, solange die Unterlagen fehlen. Der EZB-Einlagesatz liegt seit 16.09.2026 bei 2,50 Prozent, der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,65 Prozent. Laut OeNB lagen Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen bis 1 Mio. EUR im Neugeschäft Juli 2026 bei 3,88 Prozent, bei über fünf Jahren Zinsbindung bei 3,79 Prozent – für Ordinationsfinanzierungen ist rund 3,7 bis 3,9 Prozent p. a. die belastbarste Aussage. Es gibt mehrere Institute mit Ärztesegmenten, aber keine Bank publiziert Ordinationskredit-Zinssätze; Aussagen über Sonderkonditionen für Ärztinnen und Ärzte sind deshalb nicht überprüfbar.
Die richtige Reihenfolge lautet also: Konzept, Standort, Kalkulation, dann Bank. Wer sie einhält, verhandelt aus einer Position, in der die Bank rechnen kann. Details dazu im Beitrag Finanzierung einer Ordination und in der Übersicht zur Praxisgründung für Ärztinnen und Ärzte.
Häufige Fragen zum Zeitpunkt der Ordinationsgründung
Wann soll ich mich in die Interessentenliste eintragen lassen?
So früh wie möglich, unabhängig davon, ob Sie konkret gründen wollen. Die Wartezeit ab Eintragung bringt Punkte im Vergabeverfahren für Kassenplanstellen, und diese Punkte lassen sich später nicht nachholen. Die Eintragung verpflichtet Sie zu nichts und läuft parallel zu einer Anstellung.
Wie lange dauert eine Ordinationsgründung insgesamt?
Für eine Einzelordination mit Umbau im Bestand sind rund 18 Monate von der Konzeptphase bis zur Eröffnung realistisch, wobei allein der Umbau 3 bis 6 Monate beansprucht. Ein Ärztezentrum braucht rund ein Jahr Planung plus 14 bis 16 Monate Bauzeit. Die kritischen Vorlaufzeiten sind Standortsuche, Umbau, e-card-Installation und Personal.
Brauche ich für eine Wahlarztordination eine behördliche Bewilligung?
Nein, für eine Wahlarztordination genügt die Meldung an die Landesärztekammer. Die Gewerbeordnung gilt für Ärztinnen und Ärzte nach § 2 Abs 1 Z 11 GewO nicht, es gibt also keine Gewerbeanmeldung und keine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung. Gewerbliche Nebenleistungen wie Kosmetik oder Produkthandel fallen allerdings sehr wohl unter die Gewerbeordnung.
Welche Frist wird am häufigsten versäumt?
Die Meldung an das Finanzamt mit dem Formular Verf 24, die binnen einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen hat. Ein Versäumnis kann mit bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Weil die Frist nach der Eröffnung läuft, geht sie im Tagesgeschäft oft unter.
Kann ich eine Ordinationsassistenz kurzfristig einstellen?
Nur, wenn Sie eine bereits ausgebildete Kraft finden. Die Ausbildung nach dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz umfasst mindestens 650 Stunden, setzt ein aufrechtes Dienstverhältnis als Ordinationsassistenz in Ausbildung voraus und kostet in Wien 3.950 EUR; der nächste Kurs der Ärztekammer für Wien startet erst im Frühjahr 2027. Wer ausbilden lässt, finanziert die Person in der Zwischenzeit mit.
Was ändert das neue Sonderfach Allgemein- und Familienmedizin?
Seit 01.06.2026 dauert die Ausbildung fünf Jahre, davon müssen sechs Monate der Grundausbildung in einer anerkannten Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis oder einem Lehrambulatorium und die gesamte Schwerpunktausbildung im niedergelassenen Bereich absolviert werden. Für den Nachwuchs verschiebt das den frühestmöglichen Gründungszeitpunkt nach hinten, für bestehende Ordinationen entsteht ein deutlich höherer Bedarf an Lehrpraxen.
Der nächste Schritt
Nehmen Sie Ihren Wunschtermin für die Eröffnung und rechnen Sie ihn mit der Zeitleiste oben rückwärts. Wenn dabei ein Schritt in die Vergangenheit fällt, ist der Termin nicht zu halten – das ist eine nützliche Information, solange sie früh kommt. Die Eintragung in die Interessentenliste ist der einzige Schritt, den Sie sofort erledigen können und sollten, unabhängig vom Rest.
Wenn Sie Ihre Reihenfolge und Ihre Vorlaufzeiten strukturiert prüfen lassen möchten, ist der Gründungs-Check dafür gedacht; alternativ erreichen Sie uns über das Kontaktformular. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen sind mit Ärztekammer und Steuerberatung zu klären.

