Was kostet eine Wahlarztordination in Wien?
Die Frage nach der Investitionssumme ist die erste, die im Beratungsgespräch kommt, und sie ist die am wenigsten aussagekräftige. Eine Zahl wie 250.000 EUR beschreibt, was Sie einmal aufbringen müssen. Sie beschreibt nicht, ob Ihre Ordination trägt.
Tragfähigkeit entscheidet sich an der monatlichen Fixkostenlast ab Tag eins – also ab dem Moment, in dem Miete, Personal, Software und Versicherung laufen, aber noch kaum Honorarnoten geschrieben werden. Die Einmalinvestition ist in aller Regel finanzierbar. Die ersten 18 Monate bei dünner Auslastung sind das eigentliche Risiko.
Die Rechnung hat drei Blöcke: die Einmalinvestition, die laufende Monatsrechnung und die zeitversetzten Beiträge, die erst im vierten Jahr voll zuschlagen.
Block eins: die Einmalinvestition
Als Marktbandbreite für die Gesamtinvestition in die Ordinationsausstattung ohne Immobilie und ohne Ablöse nennt INFINA (undatiert) 100.000 bis 500.000 EUR; hochspezialisierte Fachordinationen liegen bei 1 bis 3 Mio. EUR. Als Planungsgrundlage ist das unbrauchbar – sinnvoller ist es, die Posten einzeln zu rechnen.
Fläche und Adaptierung
Der Flächenbedarf hängt am Fach. Für eine Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag sind 120 bis 150 m² mit zwei Behandlungsräumen üblich, Frauenheilkunde 160 bis 190 m² mit drei Räumen, eine Zahnarztordination mit Kassenvertrag 150 bis 180 m² mit vier Räumen. Eine Wahlarztordination kann kleiner beginnen.
Für die Adaptierung im Bestand gelten in Wien allgemeine Bau-Richtwerte von 800 bis 2.000 EUR/m² netto (Stand 2026). Bei medizinischer Vollausstattung – Hygieneflächen, Barrierefreiheit, gegebenenfalls Strahlenschutz – liegen Sie am oberen Rand und darüber. Dass der Aufschlag über 2.000 EUR/m² hinausgeht, ist Erfahrungswert aus Beratungsprojekten, keine belegbare Quellenzahl; kalkulieren Sie hier mit Reserve statt mit Punktwerten.
Das Planungshonorar kommt dazu: 15 bis 20 Prozent der Baukosten bei einem Umbau im Bestand, 10 bis 15 Prozent bei Neubau oder Ärztezentrum.
Geräte
Für die Geräteausstattung liegen keine belastbaren österreichischen Benchmarks vor. Verfügbar sind deutsche Werte, die entsprechend zu lesen sind: hausärztliche Einzelpraxis 40.000 bis 80.000 EUR, gynäkologische Praxis 60.000 bis 120.000 EUR, Radiologie ab 200.000 EUR. Sie taugen als Größenordnung, nicht als Angebotsersatz.
Software, Website, Anschlüsse
Eine Cloud-Ordinationssoftware kostet bei docsy ab 93,10 EUR/Monat netto bei Jahreszahlung, Zusatzmodule ab 4,70 EUR/Monat; lokale Systeme verlangen eine Anfangsinvestition im mittleren vierstelligen Bereich und einen Hardwaretausch alle fünf bis sieben Jahre. Eine Ordinationswebsite liegt bei 1.500 bis 2.000 EUR netto in der Basisvariante und 2.000 bis 3.500 EUR erweitert, Hosting 15 bis 30 EUR/Monat.
Der e-card-Anschluss kostet rund 100 EUR/Monat, dazu kommen GINO-Lesegerät und Router, Einrichtung und Softwarelizenzen; eine Förderung gibt es derzeit nicht. Wichtiger als der Betrag ist der Vorlauf: Die technische Installation braucht bis zu 12 Wochen. Seit 01.01.2026 ist das e-card-System für Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtend, ebenso ELGA-Befunde, e-Medikation und e-Impfpass, seit 01.07.2026 zusätzlich AMBCO. Mehr dazu im Beitrag zur Digitalisierung der Ordination.
Block zwei: die Monatsrechnung ab Tag eins
Ordinationsflächen in Wien liegen nach den am 22.09.2026 abgerufenen Mietangeboten typisch bei rund 10 bis 16 EUR/m²/Monat netto. Die Spanne reicht von 10,67 EUR/m² für 170 m² in 1180 Währing über 14,09 EUR/m² in 1100 Favoriten bis 15,47 EUR/m² für eine Altbaufläche in 1040 Wieden. Neue Ordinationszentren in Stadterweiterungsgebieten liegen höher, etwa 22,79 EUR/m² in 1220 Aspern; eine Einzelraum-Untermiete in 1190 Döbling erreicht 45,00 EUR/m².
Ein Hinweis, der viel Geld spart: Ordinationen brauchen keine Frequenzlage. Die Spitzenmieten der Einkaufsstraßen – 65 bis 80 EUR/m² in der Inneren Stadt – sind für Ordinationen nicht relevant, und auch der Büromarkt ist nur bedingt ein Maßstab (CBRE Wien, Q2 2026: Spitzenmiete 28,50 EUR/m², Durchschnitt 17,25 EUR/m², Leerstand 3,9 Prozent). Ob Miete oder Kauf die bessere Variante ist, behandelt der Beitrag Ordination mieten oder kaufen.
Bei den Betriebskosten ist die Datenlage dünn. Der Wiener Betriebskostenspiegel nennt 2,52 EUR/m²/Monat netto, allerdings als Wert für 2023 und für Wohnnutzung; gewerbliche Betriebskosten liegen darüber, eine belegbare Zahl dafür gibt es nicht. Lassen Sie sich die Abrechnung des Vorjahres zeigen, bevor Sie unterschreiben.
Die Umsatzsteuer ist bei Ihnen ein echter Kostenfaktor
Bei gewerblicher Vermietung fallen in der Regel 20 Prozent Umsatzsteuer auf Miete und Betriebskosten an. Weil ärztliche Umsätze nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG unecht befreit sind, haben Sie keinen Vorsteuerabzug – die Umsatzsteuer ist damit kein Durchlaufposten, sondern Kosten. Bei 1.700 EUR Nettomiete sind das 340 EUR monatlich, die in vielen Kalkulationen fehlen. Ob und wie der Vermieter umsatzsteuerpflichtig vermietet, ist im Einzelfall mit Steuerberatung zu klären.
Personal: die Gesamtkostenrechnung, nicht das Bruttogehalt
Die Lohnnebenkosten für Dienstgeber betragen in Summe rund 29,6 Prozent (SV-Anteil 20,98 Prozent, DB 3,70 Prozent, DZ Wien 0,36 Prozent, Kommunalsteuer 3,00 Prozent, BV-Kasse 1,53 Prozent). Als eigene Rechnung, nicht als Quellenzahl: 2.300 EUR brutto × 14 Monatsbezüge × 1,296 ergibt rund 41.700 EUR Personalgesamtkosten pro Jahr, also gut 3.475 EUR pro Monat für eine Vollzeitkraft.
Die Wiener Euro-Tabelle des Kollektivvertrags für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen, gültig ab 01.01.2026, ist online nicht abrufbar. Als Größenordnung dient der Tiroler Parallel-Kollektivvertrag 2026 bei 40 Wochenstunden: Berufsgruppe 2 Ordinationsassistenz von 2.146 EUR im ersten bis 2.486 EUR im zwanzigsten Berufsjahr – ausdrücklich ein Tiroler Wert. Marktgehälter in Wien werden von Portalen zwischen 2.305 EUR und 2.500 bis 3.500 EUR angegeben; die Quellen widersprechen sich, die Bandbreite ist entsprechend weit.
Die Berufshaftpflicht ist nach § 52d ÄrzteG Pflicht, mit einer Mindestversicherungssumme von 2 Mio. EUR je Versicherungsfall. Für Fächer mit niedrigem Risiko – Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Psychiatrie – liegen die Prämien bei rund 200 bis 350 EUR/Jahr bei 4 bis 5 Mio. EUR Deckung, mittleres Risiko etwa beim Doppelten. Für Fächer mit hohem Risiko wie Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie oder Radiologie existiert keine belastbare Zahl.
Beispielrechnung: allgemeinmedizinische Wahlarztordination, 130 m², Wien
Die folgende Rechnung ist ein Modell mit Bandbreiten, kein Angebot: Adaptierung im Bestand, eine Vollzeit-Ordinationsassistenz, Cloud-Software.
| Einmalinvestition | Bandbreite | Grundlage |
|---|---|---|
| Adaptierung 130 m² | 104.000–260.000 EUR | 800–2.000 EUR/m² netto, Wien 2026 |
| Planungshonorar | 15.600–52.000 EUR | 15–20 % der Baukosten, Umbau im Bestand |
| Geräteausstattung | 40.000–80.000 EUR | deutscher Benchmark hausärztliche Einzelpraxis |
| Website | 1.500–3.500 EUR netto | Basis bis erweitert |
| e-card-Hardware und Einrichtung | nicht beziffert | GINO-Lesegerät, Router, Lizenzen |
| Summe Einmalinvestition | rund 161.000–395.000 EUR | ohne Immobilienkauf und ohne Ablöse |
| Monatliche Fixkosten | Bandbreite | Grundlage |
|---|---|---|
| Miete netto | 1.300–2.080 EUR | 10–16 EUR/m², Wien, abgerufen 22.09.2026 |
| Betriebskosten | ab rund 330 EUR | 2,52 EUR/m² (Wert 2023, Wohnnutzung), gewerblich darüber |
| USt 20 % auf Miete und Betriebskosten | 326–482 EUR | kein Vorsteuerabzug, unecht befreit |
| Personal, eine Vollzeitkraft | rund 3.475 EUR | eigene Rechnung: 2.300 × 14 × 1,296 / 12 |
| Ordinationssoftware | ab 93 EUR netto | Cloud, Jahreszahlung |
| e-card-Anschluss | rund 100 EUR | keine Förderung |
| Hosting | 15–30 EUR | Website |
| Berufshaftpflicht | rund 17–30 EUR | 200–350 EUR/Jahr, niedriges Risiko |
| Summe je Monat | rund 5.660–6.620 EUR | vor Zins, Tilgung und eigenen SV-Beiträgen |
Über 18 Monate ergibt das eine Fixkostenlast zwischen rund 102.000 und 119.000 EUR – zusätzlich zur Einmalinvestition und ohne Kapitaldienst. Das ist die Zahl, die über die Tragfähigkeit entscheidet, nicht die Investitionssumme. Zur Einordnung der Erlösseite lohnt der Blick in den Beitrag Kassenordination oder Wahlarztpraxis.
Block drei: die zeitversetzten Brocken
Der häufigste Liquiditätsfehler bei Ordinationsgründungen hat nichts mit der Investition zu tun. Er entsteht, weil zwei große Beitragsblöcke nach dem Einkommen des drittvorangegangenen Jahres bemessen werden.
Bei der SVS gilt für Ärztinnen und Ärzte eine Besonderheit: Die Pensionsversicherung nach FSVG beträgt 20 Prozent, nicht 18,5 Prozent wie im GSVG. Für die Krankenversicherung besteht Opting-out; in Frage kommen die Krankenvorsorgeeinrichtung der Kammer, eine Selbstversicherung (ASVG 565,25 EUR/Monat, GSVG 511,70 EUR/Monat) oder eine private Gruppenversicherung. Die Unfallversicherung kostet pauschal 12,95 EUR/Monat. Bei einer Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 EUR/Monat ergibt sich ein Höchst-Pensionsbeitrag von 1.617 EUR/Monat.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien staffelt: bis 10.000 EUR null Prozent, von 10.001 bis 30.000 EUR sechs Prozent, über 30.000 EUR zwölf Prozent. Der vorläufige Fondsbeitrag für Niedergelassene beträgt 9 Prozent des Bruttohonorars, der Höchstbeitrag 34.000 EUR im Jahr, dazu 40 EUR Krankenunterstützungsbeitrag. Auch hier ist das drittvorangegangene Jahr die Bemessungsgrundlage.
Konkret heißt das: In Jahr 4 kommt die Nachbemessung für Jahr 1. Wenn Ihre Ordination im dritten Jahr zu laufen beginnt und im vierten gut läuft, treffen Sie gleichzeitig die laufenden Beiträge und die Nachzahlung. Wer dafür keine Rücklage gebildet hat, finanziert Sozialversicherungsbeiträge über den Kontokorrentrahmen. Das ist teuer und vermeidbar.
Die Kammerumlage-Ermäßigung, die regelmäßig übersehen wird
Die Kammerumlage in Wien beträgt 2026 2,2 Prozent der Bemessungsgrundlage, mindestens 100 EUR und höchstens 36.000 EUR. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen 2023, vermindert um die ersten 14.500 EUR. Für die Erstpraxis gilt jedoch eine Ermäßigung: in den ersten drei Jahren nur 60 EUR pro Jahr. Diese Begünstigung fehlt in vielen Gründungskalkulationen – sie entlastet die Anlaufphase spürbar und darf in der Planung nicht mit dem vollen Satz angesetzt werden.
Die Fehlannahme: Mit 150.000 Euro bin ich dabei
Diese Rechnung stimmt oft sogar – für die Einmalinvestition, wenn Sie in einer gut erhaltenen Fläche starten und die Geräteausstattung schlank halten. Sie ist trotzdem der falsche Maßstab.
Die Einmalinvestition ist der Teil, den eine Bank versteht und finanziert, weil ihm Sachwerte und eine Standortentscheidung gegenüberstehen. Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen bis 1 Mio. EUR lagen laut OeNB im Neugeschäft Juli 2026 bei 3,88 Prozent – für Ordinationsfinanzierungen ist rund 3,7 bis 3,9 Prozent p. a. die belastbarste Aussage. Geräte und Betriebsausstattung werden üblicherweise über 10 bis 15 Jahre finanziert.
Was die Bank nicht gleichermaßen selbstverständlich finanziert, ist der Betriebsmittelbedarf der Anlaufphase. Genau dort liegt aber das Risiko: 102.000 bis 119.000 EUR Fixkosten in 18 Monaten, denen zu Beginn kaum Erlöse gegenüberstehen. Wer die Investitionssumme knapp kalkuliert und den Betriebsmittelrahmen vergisst, hat nicht gespart, sondern das Risiko nur verschoben. Mehr dazu im Beitrag Finanzierung einer Ordination und in unserer Darstellung von Standort und Wirtschaftlichkeit.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Wahlarztordination in Wien
Was kostet die Miete einer Ordinationsfläche in Wien?
Nach den am 22.09.2026 abgerufenen Angeboten liegen Ordinationsflächen in Wien typisch bei rund 10 bis 16 EUR/m²/Monat netto. Neue Ordinationszentren in Stadterweiterungsgebieten erreichen 20 bis 23 EUR/m², eine Einzelraum-Untermiete auch 45 EUR/m² und mehr. Die Spitzenmieten der Einkaufsstraßen sind für Ordinationen nicht relevant, weil keine Frequenzlage nötig ist.
Warum ist die Umsatzsteuer auf die Miete für mich ein Kostenfaktor?
Ärztliche Umsätze sind nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG unecht befreit, es besteht also kein Vorsteuerabzug. Bei gewerblicher Vermietung fallen in der Regel 20 Prozent Umsatzsteuer auf Miete und Betriebskosten an, die Sie nicht zurückholen können. Die Ausgestaltung im konkreten Mietvertrag ist mit Steuerberatung zu klären.
Was kostet eine Ordinationsassistenz wirklich?
Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern die Gesamtkostenrechnung. Bei rund 29,6 Prozent Lohnnebenkosten ergibt eine eigene Rechnung mit 2.300 EUR brutto, 14 Bezügen und dem Faktor 1,296 etwa 41.700 EUR Personalgesamtkosten pro Jahr. Die Wiener KV-Tabelle 2026 ist online nicht abrufbar, als Größenordnung dient der Tiroler Parallel-Kollektivvertrag mit 2.146 bis 2.486 EUR.
Wieso kommt die große Sozialversicherungsrechnung erst im vierten Jahr?
Sowohl die SVS-Beiträge als auch der Wohlfahrtsfondsbeitrag bemessen sich nach dem Einkommen des drittvorangegangenen Jahres. In Jahr 4 kommt deshalb die Nachbemessung für Jahr 1 zusätzlich zu den laufenden Beiträgen. Ohne Rücklage ist das der häufigste Liquiditätsfehler bei Ordinationsgründungen.
Gilt die Kammerumlage in voller Höhe schon ab dem ersten Jahr?
Nein. Die Kammerumlage in Wien beträgt 2026 zwar 2,2 Prozent der Bemessungsgrundlage bei mindestens 100 und höchstens 36.000 EUR, für die Erstpraxis gilt aber in den ersten drei Jahren eine Ermäßigung auf 60 EUR pro Jahr. Diese Begünstigung wird in Kalkulationen regelmäßig übersehen.
Wie lange dauert der e-card-Anschluss?
Für die technische Installation sollten Sie bis zu 12 Wochen Vorlauf einplanen. Die laufenden Kosten liegen bei rund 100 EUR pro Monat zuzüglich GINO-Lesegerät, Router, Einrichtung und Softwarelizenzen; eine Förderung gibt es dafür derzeit nicht.
Der nächste Schritt
Bevor Sie Angebote einholen, brauchen Sie zwei Zahlen: Ihre monatliche Fixkostenlast in der konkreten Fläche und die Zahl der Monate, die Sie ohne tragfähige Auslastung finanzieren können. Erst daraus ergibt sich, wie groß die Fläche sein darf. Zum zeitlichen Ablauf finden Sie Hinweise im Beitrag Wann ist der richtige Zeitpunkt.
Wenn Sie Ihre Kalkulation gegenrechnen lassen möchten, ist der Gründungs-Check der passende Einstieg; für konkrete Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular. Steuerliche Fragen zu Abschreibung, Vorsteuer und Beitragsgrundlagen sind im Einzelfall mit Steuerberatung zu klären.

